Wie man sich in Deutschland unterwirft
21 Jul 2008

Ende April hat sich Deutschland der Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag unterworfen. Ohne formale Abkommen kann Deutschland nun die Länder verklagen, die sich ebenfalls unterworfen haben (derzeit um die 60) – und umgekehrt. Allerdings gibt es einige interessante Ausnahmen. Insbesondere militärische Einsätze sind so gut wie vollständig ausgenommen. Völkerrechtswidrige Kriege darf Deutschland also nach wie vor führen, ohne Angst haben zu müssen, vor dem UN-Gerichtshof dafür belangt zu werden. Dazu wendet die International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms ein:
Zugleich verstößt die Bundesregierung mit dem doppelten „Streitkräfte-Vorbehalt“ gegen Artikel 24 Abs. 3 Grundgesetz. Dieser schreibt vor, dass Deutschland einer „umfassenden“ internationalen Gerichtsbarkeit beitritt. Dabei bedeutet „umfassend“, dass alle Sachgebiete, die Gegenstand eines zwischenstaatlichen Streites sein können, zur Zuständigkeit gehören. Dies schließt folgerichtig alle Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit militärischer Einsätze und ebenfalls die militärische Nutzung des deutschen Staatsgebiets durch eigene oder fremde Truppen ein.
Quelle: Stellungsnahme zur Unterwerfungserklärung, PDF
Man hätte es also auch gleich lassen können. Im Bundestag wurde auch nicht darüber debattiert, weil man die Erklärung per Kabinettsbeschluss zur Geltung gebracht hat. Alles andere wäre wahrscheinlich auch zu peinlich gewesen. Hätte man doch schließlich über die Einsätze zu Beginn des Irakkriegs in Kuwait und in Afghanistan ebenso diskutieren müssen, wie über künftige Militäraktionen.
via: Blätter für deutsche und internationale Politik, 7/08, Foto: icj-cij.org






