gefangen im transit

Gefangen im Transit
In der Flüchtlingsunterkunft am Frankfurter Flughafen versucht der Staat Asylverfahren menschlich zu gestalten – vergebens.

Die Jugendliche stieg allein in ein Flugzeug, das sie nach Frankfurt brachte. Sie sah die Passkontrolle, hatte keine Papiere, drückte sich im Transitbereich rum, bis Bundespolizisten sie aufgriffen, in ein Zimmer brachten, einen Übersetzer bestellten und Fragen stellten: „Woher kommst du, Maria? Wie alt bist du?“ Maria antwortet, dass sie in Deutschland bleiben möchte, dass sie eine Tante hat, nicht weit von Frankfurt, dass sie 16 sei, was nicht ganz der Wahrheit entsprach, denn laut ihrer Geburtsurkunde ist sie gerade noch 15, geboren im Sommer 92 in Kamerun. Was Maria nicht weiß: Mit 16 gilt sie für die Behörden als asylmündig und kann vorerst festgehalten werden, ohne dass ein Vormund benannt werden muss. An dieser Kleinigkeit soll sich ihr Schicksal entscheiden, ein Schicksal, über das nun ein einzelner Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge entscheiden kann.

Kamerun war in Aufruhr, es gab Demonstrationen und Plünderungen, Aufstände wurden niedergeschlagen, Dutzende Menschen starben in Yaoundé, der Hauptstadt des afrikanischen Staats. Die Lebensmittelpreise waren drastisch gestiegen, auch Benzin wurde zusehends unbezahlbar, das trieb die Menschen auf die Straßen. Auch Maria, sie plünderte, „weil ich Hunger hatte“, wie sie erzählt. Das war kein Leben mehr, auch die Familie sah das ein, und dann gab es da diese Tante, Marias Tante, die in Europa lebte. In Deutschland, wo man Plünderungen nur aus den Auslandsnachrichten kennt und blutig niedergeschlagene Aufstände aus Geschichtsbüchern. Die Familie legte zusammen, nahm Kleinkredite auf, um Maria ihr Ticket in ein besseres Leben zu kaufen.

Maria wird von der Polizei in ein Gebäude im Süden des Flughafens gebracht, sie hat deutsche Luft geatmet und deutschen Boden betreten, sicherlich, aber sie gilt offiziell nicht als eingereist. Denn das Gebäude steht zwar in Deutschland, aber außerhalb der EU-Außengrenze. Unter menschlichen Maßstäben dürfte es nicht existieren. Und doch ist es höchst real.

EINE INSEL INMITTEN DER REPUBLIK

Kinder spielen Fußball und lachen. Zwei Männer sitzen auf einer Bank und blinzeln der warmen Maisonne entgegen. Eine Frau schlendert entspannt über den Hof. Es ist eine Idylle, eine trügerische, auf dieser Insel inmitten der Republik. Die Flüchtlinge warten im Transit. Die einen auf ihre Abschiebung. Die anderen darauf, einen Asylantrag stellen zu können. Vom Land da draußen bekommen sie wenig mit. Ihr Blick aus den Fenstern richtet sich auf den Innenhof, auf das rechteckige Spielfeld mit dem weinroten Bodenbelag und auf die Sicherheitssperren, die sich über den Platz wölben. Die Flucht, sie endet in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge Gießen, Außenstelle Frankfurt-Flughafen, endet im Gebäude 587a, das sich am südlichen Frachtumschlagsplatz des Flughafens zwischen großen Lagerhallen, gezirkelten Teerstraßen und aufgerissenen Baustellen in die Landschaft duckt.

„Die Menschen können sich hier frei bewegen“, sagt Klaus Meßmer. „Kameras gibt es nur an den Zugängen.“ Seine Stimme ist freundlich und ruhig, er erzählt davon, dass hier überwiegend pädagogisches Fachpersonal arbeite, dass das Freizeitangebot groß und die Betreuung dicht sei. Beim Gang durchs Haus merkt man, wie recht der Einrichtungsleiter hat. Die Wände sind hell, die Räume licht. Auf einem Flur warten ein paar Menschen auf den Arzt, der an drei Tagen in der Woche vorbeischaut. In einem anderen auf die Ausgabe in der Kleiderkammer. Es gibt Fernseher mit über 100 Satellitenprogrammen, zwei Leseecken, ein kleines Kino, einen Kicker, den Sportplatz, ein Spielzimmer für Kinder, über und über mit Kuscheltieren gespickt, es gibt Duschen, Vierbettzimmer, die nur selten voll belegt sind, die Kirchen haben vor ein paar Monaten einen Gebetsraum für Muslime mit grünem Teppich und einen für Christen mit pfirsichfarbenen Vorhängen eingerichtet. Dreimal am Tag werden Mahlzeiten aus der Fraport-Kantine geliefert. „Wir bieten auch Bastelkurse an. Und besonders beliebt: Deutschlehrgänge“, sagt Meßmer. Es gibt nur einen Schönheitsfehler: keinen Ausweg.

Bis zu 100 Personen finden in der Unterkunft Platz, derzeit sitzen 52 ein. Für den Großteil von ihnen gibt es schon keine Hoffnung mehr. 37 gelten als Abschiebehäftlinge, seit ihr Asylantrag abgelehnt wurde, sie könnten eigentlich sofort in ihre Heimatländer zurück, doch das erweist sich manchmal als recht schwierig. Aus welchem Land kommt der oder die Papierlose? Vielleicht aus Sierra Leone? Also
werden sie mit dem Flugzeug hingeschickt, nicht reingelassen, zurückgeflogen und landen wieder im Gebäude 587a. Dann beginnt das Spiel von vorne.

KINDER IN HAFT?

Dass die Abschiebehäftlinge und die gerade gestrandeten Flüchtlinge im selben Haus untergebracht werden, war nicht immer so. Eine Gesetzesänderung im Aufenthaltsgesetz vom vergangenen Jahr macht das möglich. Geht das gut? Herr Meßmer sagt Ja. Javad Adineh sagt Nein. Herr Adineh ist Verfahrensberater des kirchlichen Flüchtlingsdienstes, sein Büro hat er in der Unterkunft selbst. Er sagt: „Daraus entstehen große Schwierigkeiten. Manchmal kommen Menschen mit Verletzungen aus dem Flugzeug zurück, weil sie sich zur Wehr setzen, weil sie nicht zurückwollen. Das sehen die anderen, auch die, die noch hoffen, einreisen zu können. Dann herrscht hier große Aufregung. Und: Das bekommen auch die Kinder mit, die hier leben.“ Adineh sagt auch: Der Begriff Erstaufnahmeeinrichtung, der vorne am Eingang unter einem Staatswappen prangt, sei nicht mehr zutreffend, jetzt, wo die Mehrzahl auf ihre Abschiebung warte. Doch Abschiebung oder Haft
seien solch hässliche Wörter, dass der Staat sie meide. Die Bundespolizei spreche lieber von Rückführung und Unterbringung.

Untergebracht werden auch Kinder wie Maria aus Kamerun. Auf ihrer Akte im Bundesamt für Migration steht als Geburtsdatum der 1. Januar 1992. Damit ist sie asylmündig und muss ihr Verfahren selbst bestreiten. Es ist nicht gut ausgegangen. Wenn die Bundespolizei alle Papiere beisammen hat, muss Maria wieder zurück. Sie wird dann von Polizisten begleitet in ein Flugzeug gebracht werden. Ihr Rechtsbeistand, die Frankfurter Anwältin Daniela Palme, hat von Marias Tante die Original-Geburtsurkunde bekommen. Danach ist Maria ein halbes Jahr jünger, als die Bundespolizei und eine Verwaltungsrichterin sie auf dem Papier gemacht haben. So oder so sei die Unterbringung Minderjähriger in der Flüchtlingsunterkunft nicht zulässig, sagt Palme. Eine Einschätzung, die auch die Organisation Pro Asyl teilt. „Das widerspricht europäischem Recht“, sagt Marei Pelzer. So ist es auch weniger die Frage, ob die Mitarbeiter in der Unterkunft sich mehr oder weniger gut um die Kinder kümmern, sondern ob es insgesamt zulässig ist, dass sich unbegleitete Kinder dort in Haft befinden.

Laut Angaben der Caritas waren in den vergangenen fünf Jahren über 200 dieser Kinder unter 16 Jahren in der Einrichtung am Flughafen untergebracht. Für diese rechtswidrige Praxis seien, so Pelzer, das Bundesinnenministerium und die Bundespolizei zuständig. Letztere stellt auch in einem umstrittenen Verfahren fest, wie alt die Menschen sind, die Asyl in Deutschland möchten. Javad Adineh beschreibt es so: Vier Polizisten gehen nacheinander in den Raum, in dem der Flüchtling sitzt, nehmen ihn in Augenschein, überlegen sich ein Geburtsjahr, am Ende wird der Mittelwert gebildet.

„Dabei ist das selbst für Experten nicht festzustellen, ob ein Mensch nun fünfzehneinhalb oder sechzehn Jahre alt ist.“ Die Anwältin Palme erzählt, dass bei Maria eine Verwaltungsrichterin noch einmal bestätigte, dass sie nicht 15 sein könne – nachdem sie ein Passfoto begutachtet hatte. Für Adineh steckt dahinter System: denn Asylunmündige dürfen sofort einreisen. Für Maria hätte das bedeutet: Das Jugendamt kümmert sich um sie, macht ihre Tante ausfindig, dort hätte sie bis auf Weiteres leben können.

DIE BEHÖRDEN: NICHT ZUSTÄNDIG

Hinter Schicksalen wie Marias steht ein Geflecht von Aufenthalts- und Asylgesetzen, die dazu führen, dass sich die Behörden gegenseitig die Verantwortung zuschieben können. Das Land Hessen als Betreiber der Einrichtung verweist aufs Bundesinnenministerium, das wiederum ans Bundesamt für Migration und so weiter.

1993 wurde das sogenannte Flughafenverfahren eingeführt, seither werden Asylsuchende in ein gesondertes Gebäude gebracht, sie bleiben gleichwohl im Transit wie zuvor auch schon. Nach und nach hat sich ihre Situation verbessert. Wurden sie am Anfang noch im Passagierbereich belassen, manchmal über Wochen und Monate, oder in einem Bus aufs Flughafenvorfeld geschoben, konnten sie nun in einem Gebäude untergebracht werden – einem Gebäude allerdings, das keinen Hof hatte, das direkt neben dem Rollfeld lag, das stacheldrahtbewehrt und abgasgeschwängert am Rande des Terminals 1 lag. Im Juni 2002 wurde der Neubau in der CargoCity eröffnet, wie Adineh sagt, „eine tausendprozentige Verbesserung“. Die menschlichen Tragödien, sie spielen sich nach wie vor ab, nur etwas versteckter und verschleierter als einst.

Javad Adineh weiß, wie es ist, Flüchtling zu sein: 1982 kam er selbst als solcher aus dem Iran nach Deutschland. „Niemand nimmt die Flucht aus seiner Heimat leichtfertig auf. Dieses Rechtssystem soll die Menschen abschrecken, in Europa Asyl zu suchen“, sagt er. Man könnte
sagen, dass das erfolgreich ist. 30 000 Menschen stellten im vergangenen Jahr einen Asylantrag in Deutschland, zehn Jahre zuvor waren es noch 150 000. Und auch am Flughafen sind es immer weniger Menschen, die im Gebäude 587a stranden, Jahr für Jahr zwischen 800 und 1000. Einige wagen den Sprung nach Europa mit Schlepperbanden, mit gefälschten Papieren oder gar keinen, mit Krediten, die ihre Familien in große Armut stürzen, wenn sie wieder zurückkehren müssen, oder über Prostitutionsringe, von deren Existenz sie nichts ahnen. Adineh kann Dutzende Beispiele nennen. Auch von Menschen, deren Heimatländer neue Papiere verweigern und die bereits seit Monaten in der Warteschleife hängen.

Auch Maria ist nun bereits mehrere Wochen da. Daniela Palme will ihr Verfahren noch einmal neu aufrollen. Bis dahin bleibt das Mädchen aus Kamerun weiter im Gebäude 587a, im Frankfurter Niemandsland.

Journal Frankfurt, Ausgabe vom 28. Mai 2008